Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Das Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bietet kompakt und umfangreich in zwei Ordnerbänden das aktuelle Fachwissen zu allen Fragen der Gleichstellungsarbeit - vom Arbeitsrecht über Gender Budgeting, Diversity Management, Gender Mainstreaming bis zum Bundesgleichstellungsgesetz.
Den Auftakt des Handbuchs bilden die "Grundlagen", zum Beispiel mit einer allgemeinen Einführung in das Recht, mit Fachartikeln zum Gender Mainstreaming, zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder zu Gender und Finanzen. Ein weiterer, sehr wichtiger Bestandteil des Handbuchs für Frauenbeauftragte, sind ferner die Beiträge unter der Rubrik "Aktuelles und Trends". Hier finden sich Erläuterungen von aktuellen Urteilen und Entscheidungen, Kommentierungen von neu erschienenen Fachstudien oder Texte zu Frauenförderung und Gleichstellung, die einen "Blick über den Tellerrand" ermöglichen.
Die einzelnen relevanten Rechtsgebiete, wie Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, aber natürlich auch das Bundesgleichstellungsgesetz sowie die Gleichstellungsgesetze der Länder, werden durch ein langjährig erfahrenes Expertenteam in gut lesbaren Artikeln so dargestellt, dass der praktische Bezug immer im Vordergrund steht.
Insgesamt spannt das Handbuch thematisch einen sehr breiten Bogen, der von Rechtsfragen bis hin zu Finanzen reicht und somit das vielfältige Spektrum der Gleichstellungsarbeit aufgreift.
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Prof. Dr. Sabine Berghahn und Ulrike Schultz (Hrsg.) Aktualisierungsstand: Juli 2010 2 Bände, A5, ca. 2.400 Seiten ISBN: 978-3-931832-44-5 EUR 102,- (zzgl. MwSt. und Versand) |
»Die einzelnen relevanten Rechtsgebiete, wie Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, aber natürlich auch das Bundesgleichstellungsgesetz sowie die Gleichstellungsgesetze der Länder, werden durch ein langjährig erfahrenes Expertenteam in gut lesbaren Artikeln so dargestellt, dass der praktische Bezug immer im Vordergrund steht. Insgesamt spannt das Handbuch thematisch einen sehr breiten Bogen, der von Rechtsfragen bis hin u Finanzen reicht und somit das vielfältige Spektrum der Gleichstellungsarbeit aufgreift.«